Home Care Solutions GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der
Pflege 1 Home Care Solutions GmbH
Kortenbacher Weg 14
63500 Seligenstadt
nachfolgend „Pflege 1“ genannt

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Pflege 1 Home Care Solutions GmbH gegenüber Kunden, Pflegebedürftigen, Angehörigen und sonstigen Auftraggebern.

(2) Sie gelten insbesondere für:

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung
  • Alltagsbegleitung
  • Betreuungsleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Pflegeberatung
  • Unterstützung bei Anträgen
  • Pflegeschulungen
  • Vermittlungs- und Koordinationsleistungen
  • sonstige vereinbarte Dienstleistungen

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern Pflege 1 deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrags oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.

(2) Angebote von Pflege 1 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Pflege 1 schuldet grundsätzlich die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit einvernehmlich vereinbart werden.

§ 4 Hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung

(1) Pflege 1 erbringt hauswirtschaftliche und betreuende Leistungen nach den individuellen Bedürfnissen des Kunden.

(2) Hierzu können insbesondere gehören:

  • Reinigung des Haushalts
  • Wäschepflege
  • Einkäufe
  • Mahlzeitenzubereitung
  • Begleitung im Alltag
  • Gespräche und Aktivierung
  • Arzt- und Terminbegleitungen

(3) Medizinische Behandlungspflege wird nicht erbracht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

§ 5 Pflegeberatung und Antragsunterstützung

(1) Pflege 1 unterstützt Kunden bei der Orientierung im Pflege- und Sozialleistungssystem.

(2) Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.

(3) Pflege 1 schuldet jedoch nicht die Bewilligung eines Pflegegrades, einer Leistung oder eines Antrags.

(4) Entscheidungen von Pflegekassen, Krankenkassen, Behörden oder Gerichten liegen außerhalb des Einflussbereichs von Pflege 1.

§ 6 Termine und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.

(2) Termine sind verbindlich.

(3) Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser möglichst frühzeitig abzusagen.

(4) Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder wird der Kunde nicht angetroffen, kann Pflege 1 die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen.

§ 7 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach den jeweils vereinbarten Preisen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Pflege 1 ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 8 Abrechnung mit Pflegekassen

(1) Soweit eine direkte Abrechnung mit Pflege- oder Krankenkassen möglich ist, kann der Kunde eine entsprechende Abtretungs- oder Abrechnungsvollmacht erteilen.

(2) Der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet, soweit Leistungen von Kostenträgern nicht oder nicht vollständig übernommen werden.

(3) Pflege 1 übernimmt keine Gewähr für die Erstattung durch Pflege- oder Krankenkassen.

§ 9 Verhinderungspflege

(1) Soweit Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege erbracht werden, erfolgt dies auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit obliegt ausschließlich der zuständigen Pflegekasse.

(3) Pflege 1 übernimmt keine Garantie für die vollständige oder teilweise Kostenerstattung.

§ 10 Haftung

(1) Pflege 1 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Pflege 1 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Kann eine Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht erbracht werden, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer der Beeinträchtigung.

(2) Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen
  • Pandemien
  • behördliche Anordnungen
  • Strom- oder Internetausfälle
  • Verkehrsstörungen außergewöhnlichen Ausmaßes

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Pflege 1.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Soweit keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Seligenstadt.

Stand: August 2026